Talentetausch Kärnten

Eintritt:
Mitglied ist, wer sich mit den Tauschregeln und den Statuten des Talentetausch Kärnten (TTK) schriftlich einverstanden erklärt.

Im Falle des Beitritts Anmeldeformular (PDF) ausdrucken und ausgefüllt an die angegebene Adresse senden.

Mitgliedschaft:
Die Tauschgeschäfte unter den Mitgliedern basieren auf Vertrauensbasis. Das Erbringen einer qualitativ guten Leistung ist eine moralische Verpflichtung.

Konten:
Anlässlich des Beitritts zum Verein, erhält jedes Mitglied ein persönliches Konto mit einer Begrenzung von plus/minus 3.000 Talenten (dies entspricht 30 Stunden). Das Limit kann in besonderen Fällen nach Rücksprache mit dem Team für einen zu vereinbarenden Zeitraum erweitert werden. Für Guthaben und Kredit auf dem Talentekonto werden keine Zinsen verrechnet.

Markteinträge:
Die Bereitstellung von Angeboten (eigene Talente) und Nachfragen sind für das Funktionieren des Tauschgeschehens notwendig.
Den Eintrag und die Aktualisierung der eigenen Angebote und Nachfragen kann jedes Mitglied nach Erhalt der Zugangsdaten im Internet selbst durchführen oder per Formular schriftlich an das TTK Büro übermitteln.

Verrechnungseinheit:
Ist die Stunde - 1 Stunde = 100 Talente.

Mitgliedsbeitrag:

Mitgliedskonto im 1. Jahr 200 Talente + 17,40 € = 4 Stunden
Mitgliedskonto ab dem 2. Jahr 400 Talente + 17,40 € = 6 Stunden
Ruhendes Konto 17,40 €
Unterstützendes Konto Nur in Euro ab 17,40 € aufwärts
  • Beim Eintritt werden 200 Talente (2 Stunden) einmalig für die ersten 12 Monate automatisch abgebucht.
  • Ab dem 2. Jahr werden die Talente automatisch vierteljährlich von Mitgliedskonto abgebucht.
  • Die Einzahlung des Euro-Betrages erfolgt mittels Erlagschein oder Überweisung auf das Vereinsbankkonto.
  • Bei einem positiven Kontostand kann der Mitgliedsbeitrag zur Gänze in Talenten bezahlt werden.

Talentebuchungen:

  • mittels Buchungsschein: Alle Mitglieder erhalten bei Eintritt, bzw. mit den Marktzeitungen so genannte Buchungsscheine, die in 3 Segmente aufgeteilt sind und die alle ausgefüllt werden müssen. Den ersten Schein erhält das TTK Büro (per Post), den zweiten Schein erhält der Käufer und den dritten der Verkäufer der Ware oder Dienstleistung. So hat jeder der Beteiligten eine Kontrolle.
  • mittels Internet: Nach Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Passwortes unter dem Link Talentebuchung können Sie auf der Homepage des Tauschkreises, eine Buchung durchführen werden. Zur Kontrolle, ob diese Buchung auch tatsächlich durchgeführt wurde, ist es sinnvoll regelmäßig den eigenen Kontoauszug im Internet abzurufen. Buchungen sind nur vom eigene auf ein anderes Konto möglich. NICHT aber von einem anderen Konto auf das eigene.

Die getätigten Buchungen im SOLL und HABEN scheinen zusätzlich auf dem eigenen Kontoauszug auf, der zweimal jährlich in Papierform zugesendet wird. Im Internet ist der eigene Kontoauszug jederzeit abrufbar!

Achtung bei Tauschgeschäften mit anderen Tauschkreisen:
Vor Abschluss eines Tauschgeschäftes mit einem anderen Tauschkreis, sind folgende Punkte abzuklären:

  1. Der andere Tauschkreis sollte mit dem TTK in Geschäftsverbindung stehen, das heißt ein Außenhandelskonto haben. Wenn das nicht der Fall ist, unbedingt mit Weber Roland in Verbindung treten.
  2. Der Tauschpartner muss AKTIVES Mitglied im anderen Tauschkreis sein.
  3. Für Tauschgeschäfte über das Außenhandelskonto müssen 4 Buchungsbelege für den Übertrag der Talente ausgefüllt werden: je einer für die beiden Tauschpartner und je einer für die Buchhaltungen der beiden Tauschkreise. Erst wenn die Tauschstunden von den Buchhaltungen beider Tauschkreise verbucht sind, gilt der Tausch als erfolgt!
  4. Online-Talenteüberweisungen an andereTauschkreise sind nicht möglich!

Haftung:
Die auf Ihrem Konto verbuchten MINUS-Kontostände sind ein Versprechen auf Gegenleistung, ohne rechtliche Verpflichtung. Gegenleistungen für PLUS- Kontostände können rechtlich nicht eingefordert werden.

Gewährleistung und Garantie:
Der Tauschkreis übernimmt keine Garantie für Wert, Zustand oder Qualität der getauschten Waren und Dienstleistungen, er ist lediglich Vermittler zwischen den Mitgliedern.

Austritt:
Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich, wenn sein Kontostand auf Null gebracht wurde. Im Fall eines Guthabens, kann dieses noch verbraucht oder auf andere Mitglieder übertragen werden, oder an den Tauschkreis bzw. das Sozialkonto gespendet werden. Im Fall von einem Minus, kann dieses in Euro ausgeglichen werden.

Weitere Fragen:
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne das Verwaltungsteam und die Regionalbetreuer zur Verfügung.



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