An sich sollte man in der Vorweihnachtszeit Ruhe geben. Dass wir dennoch zu einer Veranstaltung einladen (Punkt 1) und auch einen passenden Artikel zusenden (Punkt 2), hängt mit der Dringlichkeit des Anliegens zusammen: Mit der immer konkreter werden EU-Verfassung und der Tatsache, dass darin enthaltene problematische Aspekte nicht öffentlich behandelt werden.
Vorab noch 1 Kurzhinweis:
Unter www.kaernoel.at findet sich ein Artikel zur drohenden Liberalisierung der Wasserversorgung. Wie sehr die STOPP-GATS-Kampagne mit dem Thema EU zusammenhängt, geht aus folgender aktuellen Meldung hervor: "Mit dem Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, der Binnenmarktstrategie und einem Strategiepapier zu Wettbewerb, Binnenmarkt und Wassersektor versucht die EU-Kommission derzeit gleich an drei Fronten die Liberalisierung im Bereich Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung voranzutreiben. ... Gemeinde- und Städtebund sowie der Umweltdachverband fordern die Wasserver- und Entsorgung als Aufgaben der Gemeinden in der Bundesverfassung abzusichern und ebenso im zukünftigen EU-Verfassungsvertrag als Aufgabe der Mitgliedsstaaten zu verankern." (aus: ATTAC-Info 49/03)
Karin Thaler und Walther Schütz
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1) Montag, 15. Dezember, 19.30 Uhr im Cafe Platzl am Freihausplatz in Villach: Bericht, Vortrag und Diskussion
Ein anderes Europa ist möglich!
Was tun, um die EU von der neoliberalen Schiene wegzubekommen?
Daniela Pichler: Impressionen vom Europäischen Sozialforum in Paris
Bernhard Obermayr: Droht uns die Festschreibung des Neoliberalismus durch die EU-Verfassung?
Ratschlag: Wie weiter?
Die ReferentInnen: Daniela Pichler ist Studentin an der Universität Klagenfurt und nahm am Zweiten Europäischen Sozialforum in Paris teil; Bernhard Obermayr ist als Ökonom langjähriges Mitglied des BEIGEWUM (Beirat für gesellschafts-, wirtschafts- und umweltpolitische Alternativen). Für ATTAC-Österreich koordiniert er die Aktivitäten rund um den EU-Verfassungsprozess.
Eine Veranstaltung des Kärntner Sozialforums mit Unterstützung von Kärnöl, Bündnis für Eine Welt/ÖIE, ATTAC-Kärnten, Volksbegehren Sozialstaat Österreich, BSA – Bund Sozialdemokratischer AkademikerInnen, GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock; Grüne Bildungswerkstatt (angefragt); Klimabündniskoordination Kärnten, ...
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2) Keine Ode an die Freude
Von GERHARD KLAS vom Rheinischen JournalistInnenbüro zum EU-Verfassungsentwurf
Fast alle Regierungen und Wirtschaftslobbys sind mit dem EU-Verfassungsentwurf zufrieden. Eine Garantie für soziale Rechte fehlt jedoch völlig - dafür erhält die "unternehmerische Freiheit" Grundrechtscharakter. ... Mit dem Verfassungsvertrag, den am 18. Juli 2003 der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi entgegengenommen hat, sind fast alle Regierungen und die großen Lobbyorganisationen der Wirtschaft äußerst zufrieden. "Man muss dafür sorgen, dass der Entwurf nicht revidiert und umgekrempelt wird", sagte Berlusconi kürzlich.
Soziale Rechte relativiert. Nicht alle teilen die Freude über die künftige Verfasstheit. Friedensinitiativen kritisieren die dort festgeschriebene Militarisierung der EU, RadikaldemokratInnen die undemokratische Art und Weise, wie dieser Verfassungsvertrag entstanden ist. Es gab keine verfassungsgebende Versammlung im herkömmlichen Sinne, in der von den Parlamenten gewählte Delegierte bestimmen, was dort hineingeschrieben wird. De facto ist es ein Werk, das vor allem die nationalen Regierungen unter sich ausgehandelt haben. Ganz besonders fällt aber auf, dass es keine garantierten sozialen Rechte gibt.
Die im Teil eins des Verfassungsvertrages integrierte Grundrechtecharta erscheint beim oberflächlichen Lesen zwar angemessen und erwähnt sogar einige soziale Rechte. Demnach gibt es ein Recht auf den Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit, u. a. bei Mutterschaft, Krankheit, Alter und Arbeitsunfällen. Sogar eine "Unterstützung für die Wohnung" soll all denjenigen zustehen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen.
Ernüchterung stellt sich allerdings ein, wenn man auf die Feinheiten der Formulierungen achtet und die Erläuterungen im Teil II des Verfassungsvertrages liest ...
Zum Beispiel Pensions- und Erwerbslosenbezüge. Es gibt kein garantiertes Recht auf eine Pension und auch keinen garantierten Schutz im Fall von Erwerbslosigkeit. Verliert jemand seine/ihre Erwerbsarbeit, soll lediglich der kostenlose Zugang zu Einrichtungen der Arbeitsvermittlung sichergestellt sein. Im zweiten Teil des Vertragsentwurfs und in den Grundrechtserläuterungen des Konvents werden sogar die in der Grundrechtecharta erwähnten sozialen Rechte relativiert. Sie stehen samt und sonders unter Finanzierungsvorbehalt. In der Sprache der EU-Bürokraten hört sich das so an: Diese Rechte dürfen nicht die "Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union" untergraben, sie dürfen "das finanzielle Gleichgewicht nicht beschädigen" oder die "Leistungen der Daseinsvorsorge sollen mit den Vorschriften des Binnenmarkts vereinbar sein".
Grundrecht auf "unternehmerische Freiheit". Im Gegensatz zu den sozialen Rechten haben die Rechte des profitorientierten Binnenmarktes oberste Priorität. Das heißt unter anderem freie Fahrt für die weitere Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, neben der Pension auch die Wasserversorgung, das Bildungs- und Gesundheitssystem. In einigen EU-Mitgliedsländern wurden bereits die Energieversorgung, die Verkehrssysteme und Teile der Altersvorsorge in die Hände von privaten Konzernen und Versicherungsgesellschaften gelegt. Der Verfassungstext mahnt zwar eine qualitativ gute Versorgung an, aber die bisher gemachten Erfahrungen - zum Beispiel in Großbritannien - sprechen eine andere Sprache. Bahnfahrten sind dort die teuersten in der EU und gleichzeitig die schlechtesten und gefährlichsten. Von der privaten Altersvorsorge haben dort nur die Versicherungsgesellschaften profitiert, nicht aber diejenigen, die ihnen ihr Geld anvertraut haben, um im Alter ohne Armut leben zu können. Viele sind heute auf die spärliche Sozialhilfe angewiesen.
Im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz kennt die künftige EU-Verfassung keine soziale "Verpflichtung des Eigentums" mehr. Das "Recht auf Eigentum" wird sogar durch ein weiteres Grundrecht, das ein juristisches Novum darstellt, ergänzt: Die "Unternehmerische Freiheit". Sie erhält Verfassungsrang. Was das konkret bedeutet, ist noch schwer auszumachen. Aber die Anwälte aus den Chefetagen der Großkonzerne und Banken werden dieses Grundrecht sicher weit auszulegen wissen.
Fazit: Soziale Rechte und öffentliche Daseinsvorsorge werden der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes untergeordnet. Der Verfassungsvertrag schreibt die neoliberale Ideologie als einen Grundpfeiler der Europäischen Union fest. Während in Deutschland dazu kaum kritische Stimmen zu hören sind, artikuliert sich vor allem in den Mittelmeerländern und in Belgien lautstarker Protest von großen Gewerkschaftsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und linken Parteien. Ende des Jahres wollen einige von ihnen eine alternative Verfassung vorlegen, die sich an den Bedürfnissen der Bevölkerungsmehrheit in der EU orientiert. ...
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